CDU Fraktion stellt Antrag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Ausschreibung zur Vermietung von gemeindeeigenen Dachflächen zwecks Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen.

Ungenutzte Dachflächen stellen ein großes Potential dar. Die Gemeinde Dossenheim möchte mit dem Ausbau dieser Flächen mit Photovoltaik einen aktiven Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Wir leisten unseren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Energiewende und generieren zusätzliche Einnahmen.
Die Gemeinde bietet daher investitionswilligen Unternehmen alle aktuell zur Verfügung stehende Dachflächen in Gemeindebesitz an.

Begründung und Zielsetzung:
Bereits im November 2018 wurde ein Antrag der CDU-Fraktion auf Planung und Errichtung von Aufdach-Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften durch den Gemeinderat bewilligt. Bisher sind aus den verschiedensten Gründen allerdings noch keine Fortschritte erzielt worden.
Die Überlassung ist an einen Investor oder mehrere Investoren möglich. Es ist vorgesehen, mit den Investoren für die Überlassung der Dachflächen jeweils einen Mietvertrag abzuschließen, der die Bedingungen der Gebrauchsüberlassung regelt. Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt 20 Jahre.
Die Investoren sind für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlagen komplett verantwortlich,
d. h. sie sind zuständig für die technische Umsetzung, die Prüfung der Sicherheit, die Einhaltung des Baurechtes und der Statik, die Leitungsführung, den Netzanschluss und die Antragsstellung beim Energieversorger etc. Sie tragen alle Kosten für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen. Die Investoren übernehmen die ihnen zur Verfügung gestellten Dachflächen in den ihnen bekannten Zuständen.
Die Anlagenerrichter haben zu gewährleisten, dass bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen keine Beschädigungen an der Dachhaut/Dachfläche entstehen. Alle notwendigen Dachdurchdringungen sind fachgerecht auszuführen. Vor Baubeginn haben die Anlagenerrichter jeweils den geprüften statischen Nachweis für die Dach- und Befestigungskonstruktion an den Gebäudeeigentümer zu übergeben. Sollten während der Mietzeit Dacharbeiten erforderlich werden, haben die Mieter die Photovoltaikanlagen vorübergehend auf eigene Kosten zu demontieren. Ein Ertragsausfall wird durch den Vermieter nicht gezahlt. Notwendige Dacharbeiten, die während der Laufzeit des Mietvertrages erforderlich werden, sind auf Kosten des Mieters nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde durchzuführen.
Die Realisierung und zugleich der Beginn der Mietzahlung sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweiligen Mietvertrages vorgesehen.
Durch die Vermietung der Dachflächen werten wir die Gebäude auf und die Gemeinde hat sehr kurzfristig eine finanzielle Einnahmequelle über die nächsten 20 Jahre, was eine Handlungsempfehlung der Haushaltskonsolidierungskommission ist. Neben diesen Aspekten wird auch das Thema der Nachhaltigkeit in den Fokus gerückt und wir werten das Image der Gemeinde auf. Die Gemeinde leistet somit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Einsparung von CO2.
Die Gemeinde geht voran und dient als Vorreiter für andere Gemeinden und für private Eigentümer.

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