Die Verwaltung bietet für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse einen Livestream (Video) aus dem Gemeinderat an. Das digitale Angebot umfasst auch die Archivierung für einen späteren Abruf.

Auf dem Weg dorthin ermittelt die Verwaltung die Kosten sowie rechtlichen Rahmenbedingungen, eruiert die technische Umsetzung und stellt die Ergebnisse im 1. Quartal 2020 im Haupt- und Finanzausschuss vor.
Die CDU-Fraktion steht für die Verfügbarkeit und die Veröffentlichung von offenen Daten und Informationen der Verwaltung und des Gemeinderats ein. Im Rahmen der Modernisierung unserer Verwaltung kommen neuen Kommunikationswegen (Neugestaltung der Homepage, Dossenheim-App, u.v.m.) eine ganz besondere Bedeutung zu. Alle Anliegen und vor allem eine moderne Kommunikations- und Informationskultur fügen sich in die vom Bürgermeister angestrebte städtische Open-Govern¬ment-Strategie ein und setzen die Haushaltsgrundsätze Transparenz, Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit um.
Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Möglichkeit öffentliche Sitzungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse zu besuchen aus unterschiedlichen Gründen recht spärlich wahr. Nun soll die mediale Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger für demokratische Prozesse weiter gesteigert werden. Der Gemeinderat sollte nicht länger warten, bis die Zuhörer ins Rathaus kommen, sondern eine Möglichkeit bieten, mit der die Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus die kommunalpolitische Arbeit verfolgen können. So wäre beispielsweise auch die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und wenigstens partielle, virtuelle Teilnahme an Sitzungen unter einen Hut zu bringen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger mit körperlichen Einschränkungen, wie z. B. Gehbehinderungen, können so die Sitzungen zu Hause mitverfolgen. Argumente dagegen sind im Wesentlichen rechtlicher Natur bezüglich der Abgebildeten, die bisher unbekannte Kostenfrage sowie die technische Umsetzbarkeit eines solchen Angebots. Daher regt die CDU-Fraktion eine Überprüfung der noch offenen Fragen an:
1. Rechtliche Rahmenbedingungen auch im Zusammenhang mit der EU-DSGVO
2. Kostenrahmen für Livestreams als Videostream aller Sitzungen, alternativ
dazu: nur der Gemeinderatssitzungen
3. Technische Machbarkeit bzw. Umsetzung
Nach Klärung dieser Fragen und nach Darstellung der Ergebnisse möge der Gemeinderat über die Installation des von uns geforderten Livestream-Angebotes beschließen.

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